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Lizenzbedingungen

Diese Lizenzbedingungen regeln den Umfang und die Grenzen der Nutzungsrechte an der Software Invarexo, angeboten von Huebner IT Beratung Services.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Lizenzbedingungen regeln den Umfang und die Bedingungen der Nutzungsrechte, die Huebner IT Beratung Services (nachfolgend „Anbieter") dem Kunden an der Software „Invarexo" einräumt. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen diesen im Hinblick auf lizenzrechtliche Fragen vor, soweit sie hiervon abweichende oder ergänzende Regelungen enthalten.

§ 2 Vertragspartner

Lizenzgeber ist:

Wolfgang Hübner
Hohenzollernring 118
13585 Berlin
E-Mail: support@invarexo.de
USt-IdNr.: Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG

§ 3 Umfang der Lizenz

Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung des Lizenzentgelts ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Recht ein, die Software Invarexo entsprechend der erworbenen Lizenzvariante zu nutzen.

Invarexo ist grundsätzlich mandantenfähig. Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Einrichtung und Verwaltung mehrerer Mandanten innerhalb der installierten Software, unabhängig von der erworbenen Lizenzvariante.

Der Umfang der jeweiligen Lizenzvariante (z. B. Anzahl gleichzeitig nutzender Arbeitsplätze, Mehrbenutzerbetrieb, WLAN- und VPN-Zugriff) ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung auf https://www.invarexo.de/invarexo-preise.html .

§ 4 Einschränkungen der Nutzung

Eine Weitergabe, Vermietung, Verleihung, Unterlizenzierung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software oder einzelner Lizenzschlüssel an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

Die gleichzeitige Nutzung der Software durch mehr Benutzer, als in der erworbenen Lizenzvariante vorgesehen, ist nicht gestattet und bedarf des vorherigen Erwerbs einer entsprechend erweiterten Lizenz.

Der Quellcode der Software wird nicht überlassen. Eine Dekompilierung, ein Reverse Engineering oder eine sonstige Rückübersetzung der Software ist nur im gesetzlich zwingend zulässigen Umfang (§ 69e UrhG) gestattet.

Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation dienende Merkmale der Software dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

§ 5 Credits als Nutzungseinheiten

Die OCR- und KI-gestützten Verarbeitungsfunktionen der Software werden über ein Guthabensystem („Credits") freigeschaltet. Credits sind keine eigenständige Software, sondern verbrauchbare Nutzungseinheiten im Rahmen der bestehenden Softwarelizenz.

Ein Anspruch auf Nutzung der Credits besteht nur in Verbindung mit einer gültigen Invarexo-Lizenz. Näheres zu Erwerb, Verfall und Nachkauf von Credits regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Produktbeschreibung auf invarexo-credits.html.

§ 6 Individuelle Parser-Anpassungen

Auf Anfrage bietet der Anbieter individuelle Anpassungen der Erkennungslogik („Parser") für spezielle, wiederkehrende Lieferantenformate an. Der Umfang, die Vergütung und die Bearbeitungsdauer solcher Anpassungen werden gesondert zwischen Anbieter und Kunde vereinbart.

Individuelle Parser-Anpassungen werden ausschließlich für den Kunden erstellt, für den sie in Auftrag gegeben wurden. Eine Weitergabe der angepassten Erkennungslogik an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

Die Erstellung individueller Parser-Anpassungen berührt die übrigen Lizenzbedingungen nicht; insbesondere begründet sie kein zusätzliches Nutzungsrecht über den Umfang der erworbenen Softwarelizenz hinaus.

§ 7 Updates und Versionsstände

Im Kaufpreis der Softwarelizenz sind Updates für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Kaufdatum enthalten, sofern die jeweilige Produktbeschreibung keine abweichende Regelung enthält. Die Lizenz berechtigt zur Nutzung der jeweils zuletzt im Rahmen dieses Zeitraums bereitgestellten Programmversion.

Nach Ablauf des enthaltenen Updatezeitraums bleibt die Lizenz zur Nutzung der zuletzt bereitgestellten Version gemäß § 3 unbefristet bestehen. Ein Anspruch auf weitere Updates besteht ohne gesonderten Wartungsvertrag nicht.

§ 8 Laufzeit und Beendigung

Das Nutzungsrecht wird zeitlich unbefristet eingeräumt und endet nicht automatisch. Der Anbieter ist berechtigt, das Nutzungsrecht bei einem schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß des Kunden gegen diese Lizenzbedingungen fristlos zu widerrufen.

Im Fall eines wirksamen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und sämtliche Kopien der Software von seinen Systemen zu entfernen.

§ 9 Geistiges Eigentum

Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software, ihrer Dokumentation sowie an individuellen Parser-Anpassungen im Sinne von § 6 verbleiben beim Anbieter. Mit dem Erwerb einer Lizenz erwirbt der Kunde ausschließlich das in diesen Lizenzbedingungen beschriebene Nutzungsrecht, jedoch keine Rechte am geistigen Eigentum des Anbieters.

§ 10 Haftungsausschluss für automatisiert erzeugte Daten

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch OCR- und KI-gestützte Verarbeitung erzeugte Daten (z. B. ausgelesene Beträge, Rechnungsdaten, extrahierte Felder) in jedem Fall vollständig fehlerfrei sind. Der Kunde ist verpflichtet, automatisiert erzeugte Ergebnisse vor deren Weiterverwendung, insbesondere in Buchhaltung oder Steuererklärung, eigenverantwortlich zu prüfen.

§ 11 Änderungen der Lizenzbedingungen

Der Anbieter behält sich vor, diese Lizenzbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder der Anpassung an geänderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen dient. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde in angemessener Form informiert.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Juli 2026

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